Verantwortlich: Corinne Lanz
Bereitgestellt: 02.03.2021
Ausserordentliche KGV 07.03.2021
Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung 7. März 2021
Janine Scherrer,
Anzahl Teilnehmende unbegrenzt!
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bäretswil sind eingeladen, am 07. März 2021 um 10.45 Uhr in der Kirche Bäretswil an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen.
Geschäfte:
1. Wahl V.D.M Lukas Zünd
2. Aussprache über das kirchliche Leben in der Gemeinde
Die Akten und Anträge sowie das Stimmregister zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 07. März 2021 liegen während 14 Tagen (ab 19. Februar 2021) auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Die Weisungen sind ab 19. Februar auf der Homepage (www.refkirche-baeretswil.ch) und als gedruckte Vorlage im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Foyer des Kirchgemeindehauses und in der Kirche verfügbar.
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind der Kirchenpflege mindestens 4 Tage vor Versammlungstermin schriftlich einzureichen.
Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Zur Kirchgemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte EinwohnerInnen als ZuhörerInnen eingeladen.
Für die Kirchenpflege
Daniel Stoller-Schai, Präsident
Janine Scherrer, Aktuarin
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bäretswil sind eingeladen, am 07. März 2021 um 10.45 Uhr in der Kirche Bäretswil an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen.
Geschäfte:
1. Wahl V.D.M Lukas Zünd
2. Aussprache über das kirchliche Leben in der Gemeinde
Die Akten und Anträge sowie das Stimmregister zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 07. März 2021 liegen während 14 Tagen (ab 19. Februar 2021) auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Die Weisungen sind ab 19. Februar auf der Homepage (www.refkirche-baeretswil.ch) und als gedruckte Vorlage im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Foyer des Kirchgemeindehauses und in der Kirche verfügbar.
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind der Kirchenpflege mindestens 4 Tage vor Versammlungstermin schriftlich einzureichen.
Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Zur Kirchgemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte EinwohnerInnen als ZuhörerInnen eingeladen.
Für die Kirchenpflege
Daniel Stoller-Schai, Präsident
Janine Scherrer, Aktuarin