Verantwortlich: Janine Scherrer
Bereitgestellt: 23.05.2023
KGV
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 18. Juni, 10.45 Uhr in der Kirche.
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bäretswil werden halbjährlich zu den ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen eingeladen.
Geschäfte:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
2. Kenntnisnahme des Jahresberichtes 2022 der Kirchenpflege
3. Aussprache über das kirchliche Leben in der Gemeinde
Die Akten und Anträge sowie das Stimmregister zur Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2023 liegen während 4 Wochen (ab 18. Mai 2023) auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Weisungen sind auf der Homepage unter www.refkirche-baeretswil.ch/kgv als Download und als gedruckte Vorlage im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Foyer des Kirchgemeindehauses und in der Kirche verfügbar.
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 4 Tage vor
Versammlungstermin schriftlich einzureichen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Zur Kirchgemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte Einwohner als Zuhörer eingeladen.
Für die Kirchenpflege
Daniel Meier, Präsident
Janine Scherrer, Aktuarin
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bäretswil werden halbjährlich zu den ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen eingeladen.
Geschäfte:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
2. Kenntnisnahme des Jahresberichtes 2022 der Kirchenpflege
3. Aussprache über das kirchliche Leben in der Gemeinde
Die Akten und Anträge sowie das Stimmregister zur Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2023 liegen während 4 Wochen (ab 18. Mai 2023) auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Weisungen sind auf der Homepage unter www.refkirche-baeretswil.ch/kgv als Download und als gedruckte Vorlage im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Foyer des Kirchgemeindehauses und in der Kirche verfügbar.
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 4 Tage vor
Versammlungstermin schriftlich einzureichen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Zur Kirchgemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte Einwohner als Zuhörer eingeladen.
Für die Kirchenpflege
Daniel Meier, Präsident
Janine Scherrer, Aktuarin
nächste Daten
10.12.2023 KGV Kirchgemeinde Versammlung