KGV

Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bäretswil werden halbjährlich zu den ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen eingeladen.

Geschäfte:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
2. Kenntnisnahme des Jahresberichtes 2023
3. Wahl einer Pfarrwahlkommission
a. Festsetzung der Zahl der hinzugewählten Mitglieder (Antrag der Kirchenpflege 4 Personen)
b. Wahl der hinzugewählten Mitglieder
c. Wahl des Präsidiums der Pfarrwahlkommission
4. Aussprache über das kirchliche Leben der GemeindeGeschäfte:

Beleuchtender Bericht zu Traktandum 3 Wahl einer Pfarrwahlkommission:
Ende Februar 2025 wird unser Pfarrer Daniel Kunz pensioniert. Auch wenn sich abzeichnet, dass er uns über seine Pensionierung hinaus noch eine Zeit lang als Stellvertreter zur Verfügung steht, machen wir uns daran, eine Pfarrwahlkommission ins Leben zu rufen, um einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu suchen. Die Kirchenpflege ist von Amtes wegen in der Kommission dabei und schlägt vor, zusätzlich noch vier Gemeindeglieder in die Kommission zu wählen. Auch ist aus der Mitte der Kommission eine Präsidentin oder ein Präsident zu wählen. Interessierte und wählbare Mitglieder sind gebeten, ihre Kandidatur bis am Montag, den 10. Juni 2024 dem Präsidenten der Kirchenpflege (daniel.meier@refkirche-baeretswil.ch) zu melden oder sich für eine spontane Kandidatur an der Kirchgemeindeversammlung bereitzuhalten. Weil Bauma-Sternenberg mit der Pensionierung von Pfarrer Daniel Kunz eine Reduktion der Pfarrstellenprozente in Kauf nehmen muss, sind sie nicht mehr in der Lage, selbständig eine Pfarrperson zu wählen. Bauma-Sternenberg ist aber an einer gemeinsamen Lösung mit Bäretswil interessiert und wird deshalb
mit einer Delegation, als Gäste mit beratender Stimme, in der Pfarrwahlkommission vertreten sein.

Die Akten und Anträge sowie das Stimmregister zur Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2024 liegen während 4 Wochen (ab 16. Mai 2024) auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Weisungen sind auf der Homepage als Download und als gedruckte Vorlage im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Foyer des Kirchgemeindehauses und in der Kirche verfügbar.
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 4 Tage vor
Versammlungstermin schriftlich einzureichen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Zur Kirchgemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte Einwohner als Zuhörer eingeladen.

Für die Kirchenpflege

Daniel Meier, Präsident
Janine Scherrer, Aktuarin
thumbnail_20190912_192400[1] (Foto: Janine Scherrer)

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