KGV

Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bäretswil werden halbjährlich zu den ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen eingeladen.

Geschäfte:
1. Genehmigung des Voranschlages 2025 und Festsetzung des Steuerfusses
2. Genehmigung der Investitionsrechnung 2025
3. Aussprache über das kirchliche Leben in der Gemeinde


Die Akten und Anträge sowie das Stimmregister zur Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2024 liegen während 4 Wochen (ab 11. November 2024) auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Weisungen sind auf der Homepage als Download und als gedruckte Vorlage im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Foyer des Kirchgemeindehauses und in der Kirche verfügbar.
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 4 Tage vor
Versammlungstermin schriftlich einzureichen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Zur Kirchgemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte Einwohner als Zuhörer eingeladen.

Für die Kirchenpflege

Daniel Meier, Präsident
Janine Scherrer, Aktuarin
thumbnail_20190912_192400[1] (Foto: Janine Scherrer)

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